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Fehler zu machen ist menschlich, das Leben kommt nun einmal nicht mit Anleitung. Wenn sich daraus die Frage nach strafbarem Fehlverhalten stellt und die Polizei oder Staatsanwaltschaft ermittelt, kann es sehr belastend werden. Wir klären auf, betreuen und begleiten unsere Kunden unabhängig von ihrer Rolle im Strafverfahren und stehen beratend zur Seite. Wir helfen Ihnen, gehört zu werden und sich zu verteidigen.
Anwendungsbeispiele für Beteiligte an einem Strafverfahren:
Verhängte Ordnungsbussen und Administrativmassnahmen (insbesondere Führerausweisentzug bzw. Fahrverbot und Fahreignungsabklärung)
Verfahren bei den Strafverfolgungsbehörden (insbesondere der Polizei und der Staatsanwaltschaft)
Beurteilung von Strafbefehlen
Begleitung bei Einvernahmen und im Einspracheverfahren
Begleitung bei Vergleichsverhandlungen
Beratung und Begleitung von Geschädigten und Angehörigen von der Strafanzeige bis zum Verfahrensabschluss
Beantwortung von Fragen zu Strafregistereinträgen
Unsere Expertise: Rechtsvertretung, Verhandlung und Beratung