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Es gibt Situationen, in denen das Gesetz einen Notar vorschreibt: Bei gewissen Willenserklärungen, manchen Verträgen und jeglichen Beschlüssen muss zu ihrer Rechtsgültigkeit nach Schweizer Recht das Rechtsgeschäft in einer öffentlichen Urkunde abgefasst werden. Dennoch haben die Parteien einen grossen Gestaltungsspielraum und tun gut daran, rechtlich beraten zu werden. Daher beraten und begleiten wir unsere Kunden auch bei der Planung, Vorbereitung und Umsetzung von Beurkundungsgeschäften. In Zusammenarbeit mit einem Notariatsbüro bieten wir folgende Dienstleistungen an:
Anwendungsbeispiele:
Unsere Expertise: Rechtsvertretung, Verhandlung und Beratung